Tierwohl in der Rinderhaltung
wellFARMING bedeutet in der Rindermast und der Milchviehhaltung 40-60 % mehr Platz für die Tiere. Dazu zählt auch, dass eine Anbindehaltung mit wellFARMING nicht vereinbar ist und die Tiere mindestens in einem Laufstall mit Außenklimareiz gehalten werden müssen. Dieser kann entweder über einen Laufstall mit Laufhof oder Weidezugang (mind. 120 Tage à 6 h) oder durch einen Offenfrontstall erfolgen. Außerdem sorgt eine Scheuer-Kratz-Bürste für ein positives Wohlbefinden bei den Milchkühen.
Die Fütterung der Rinder und Milchkühe erfolgt nach den Vorgaben der Haltungsform 3. Zudem wird über die QS-Zertifizierung der Betriebe zusätzlich ein Tiergesundheitsmonitoring durchgeführt. Das beinhaltet ein Antibiotikamonitoring sowie die Erfassung von tiergesundheitsrelevanten Befunddaten am Schlachthof. Diese Daten werden dann dem Landwirt als Hilfestellung zur Verfügung gestellt.

Kriterienübersicht Rindermast
Anbindehaltung ist grundsätzlich nicht möglich. Ziel ist eine Haltung mit Außenklimareiz. Das kann durch folgende Möglichkeiten erfüllt werden:
- Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbaren Laufhof (≥ 3 m2/Tier im Laufhof)
- Laufstall mit Weidegang (≥ 120 Tage/6h)
- Offenfrontlaufstall*
* Ein Offenfrontstall muss entweder auf einer Längsseite des Stalles (mind. 60 % der Wandhöhe) oder auf beiden Längsseiten auf gesamter Länge (mind. 30 % der Wandhöhe) geöffnet sein. Zudem sind 10 % Abweichungstoleranz des berechneten Anteils der Öffnungsfläche möglich. Als offen gelten Windschutznetze oder Rollwände aus Planen (Courtains), bewegliche Schlitzwände (Spaceboards), durch mobile Elemente entstehende Öffnungen sowie andere bauliche Gegebenheiten, die auf einem Betrieb im Einzelfall gesondert zu prüfen sind. Die Öffnungen können witterungsbedingt vorübergehend geschlossen werden. Die Schließungen sind mit Zeiten und Dauer des Verschlusses in allen Fällen mit Angaben des Grundes zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen.
Der Bewegungs- und/oder Liegebereich und/oder die Buchten sollen direkt an die offene Seite grenzen. Die Lüftung des Stalls muss als Schwerkraftlüftung konzipiert sein.
Bei der Haltung im Laufstall wird der Platz nach folgenden Gewichtsklassen eingeteilt:
- bis 150 kg 1,5 m2/Tier
- über 150 – 220 kg 2,0 m2/Tier
- über 220 – 400 kg 3,0 m2/Tier
- über 400 kg 4,0 m2/Tier
Die Enthornung darf nur bei unter 6 Wochen alten Kälbern mit Schmerzlinderung erfolgen.
Es werden während der Mastphase, mindestens aber 6 Monate vor der Schlachtung, Futtermittel ohne Gentechnik eingesetzt.
Das Tiergesundheitsmonitoring erfolgt über die QS-Zertifizierung der Betriebe.
Darunter werden unter anderem die Befunddaten am Schlachthof erfasst und ein Antibiotikamonitroing durchgeführt. Diese Daten werden dem Landwirt als Hilfestellung zur Verfügung gestellt und können, in Zusammenarbeit mit dem Hoftierarzt, als Basis für weitere Managemententscheidungen dienen.

Kriterienübersicht Milchviehhaltung
Anbindehaltung ist grundsätzlich nicht möglich. Ziel ist eine Haltung mit Außenklimareiz. Das kann durch folgende Möglichkeiten erfüllt werden:
- Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbaren Laufhof (≥ 3 m2/Tier im Laufhof)
- Laufstall mit Weidegang (≥ 120 Tage/6h)
- Offenfrontlaufstall*
* Ein Offenfrontstall muss entweder auf einer Längsseite des Stalles (mind. 60 % der Wandhöhe) oder auf beiden Längsseiten auf gesamter Länge (mind. 30 % der Wandhöhe) geöffnet sein. Zudem sind 10 % Abweichungstoleranz des berechneten Anteils der Öffnungsfläche möglich. Als offen gelten Windschutznetze oder Rollwände aus Planen (Courtains), bewegliche Schlitzwände (Spaceboards), durch mobile Elemente entstehende Öffnungen sowie andere bauliche Gegebenheiten, die auf einem Betrieb im Einzelfall gesondert zu prüfen sind. Die Öffnungen können witterungsbedingt vorübergehend geschlossen werden. Die Schließungen sind mit Zeiten und Dauer des Verschlusses in allen Fällen mit Angaben des Grundes zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen.
Der Bewegungs- und/oder Liegebereich und/oder die Buchten sollen direkt an die offene Seite grenzen. Die Lüftung des Stalls muss als Schwerkraftlüftung konzipiert sein.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Laufstallhaltung mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis: 1:1
- Laufstall ohne Liegeboxen ab 350 kg LGW:
- ≥ 5 m2/ Tier als Liege- und Lauffläche
oder - ≥ 1000 m2 Weidefläche/ Tier
Die Enthornung darf nur unter 6 Wochen alten Kälbern mit Schmerzlinderung erfolgen.
Im Laufstall muss eine Scheuer-Kratz-Bürste vorhanden sein.
Es werden mindestens 6 Monate vor der Schlachtung Futtermittel ohne Gentechnik eingesetzt.
Das Tiergesundheitsmonitoring erfolgt über die QS-Zertifizierung der Betriebe.
Darunter werden unter anderem die Befunddaten am Schlachthof erfasst und ein Antibiotikamonitroing durchgeführt. Diese Daten werden dem Landwirt als Hilfestellung zur Verfügung gestellt und können, in Zusammenarbeit mit dem Hoftierarzt, als Basis für weitere Managemententscheidungen dienen.